Herzlich Willkommen
Dr. Sven Schindler, M. Sc.
Notar in Dresden
Der sächsische Justizminister hat mich zum 1. August 2018 zum Notar in Dresden ernannt. Ich bin Nachfolger des ehemaligen Notars Falk Bäume und verwahre seine Akten und Bücher. Seit 1990 leitete er das Notariat mit großer Wertschätzung seiner Mandantinnen und Mandanten.
Verwahrer der Akten und Bücher des Notars Wolfgang Wünsche, des Notars Falk Bäume und der Notariatsverwalterin Sofie Kernchen
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Gemeinsam mit meinem Team von erfahrenen und engagierten Mitarbeitern unterstützen und beraten wir Sie in allen notariellen Fachgebieten, vor allem im Immobilien- und Bauträgerrecht, im Gesellschafts- und Unternehmensrecht, im Registerrecht sowie im Erb- und Familienrecht, insbesondere der rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge sowie der Notfallvorsorge. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.
Unsere Leistungen
Aktuelles
Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen
2019-06-21
In Zeiten von Dauerniedrigzinsen stellen Immobilien oftmals eine begehrte Form der Geldanlage dar. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und steuerliche Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten.
Unsicherheit am Krankenbett - Eine Patientenverfügung kann helfen
2019-04-03
Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.
Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.
Was war passiert? Ein schwer kranker Patient wurde über eine längere Zeit künstlich am Leben erhalten. Aufgrund der Demenz konnte er nicht mehr selbst bestimmen, welche Behandlung er möchte. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Seine Einstellung zu lebensverlängernden Maßnahmen war nicht bekannt. Der Sohn forderte vom Arzt Schmerzensgeld, weil sein Vater durch die Lebensverlängerung unnötig gelitten habe.
Über lebensverlängernde Maßnahmen selbst entscheiden
Der Bundesgerichtshof hat die Klage zwar abgewiesen. Dieser Fall zeigt jedoch erneut, wie wichtig es ist, die Entscheidung über die medizinische Behandlung am Lebensende nicht anderen zu überlassen. Angehörige sind häufig nicht nur emotional überfordert. Immer wieder führt die Frage des Arztes, welchen Behandlungswunsch der Patient gehabt hätte, zu Streit unter den Angehörigen. Dafür gibt es nur einen Ausweg: Die schriftliche Dokumentation des Willens. Das geschieht in einer Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung sollte man sich aber nicht einfach zu Hause selbst schreiben oder online erstellen lassen. Der Bundesgerichtshof war bereits mehrfach mit der Auslegung von unklar formulierten Patientenverfügungen befasst. Das zeigt, wie hoch das Streitpotenzial unter den Angehörigen beim Thema künstliche Lebensverlängerung ist.
Patientenverfügung nur mit Sachkunde
Eine Patientenverfügung beinhaltet medizinische und rechtliche Aspekte und gehört daher in Fachhände. Patientenverfügungen sollten so präzise wie möglich abgefasst sein. Perfektion wird zwar nicht erwartet, da niemand seinen Tod vorhersehen kann. Laien werden bei der Abfassung aber häufig überfordert sein. Ein Notar hilft bei der rechtssicheren Erstellung. Nach Rücksprache mit einem Arzt können auch noch Besonderheiten aufgenommen werden.
Erfolg in Zahlen - Zentrales Vorsorgeregister und Testamentsregister
2019-04-02
Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen im Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung. Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und Erbverträgen ist das Testamentsregister die Basis für effektive und schnelle Nachlassverfahren in Deutschland.
Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen im Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung. Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und Erbverträgen ist das Testamentsregister die Basis für effektive und schnelle Nachlassverfahren in Deutschland.
Zentrales Vorsorgeregister knackt 4-Millionen-Grenze
Als das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor 15 Jahren an den Start ging, hätte wohl niemand mit einem solchen Erfolg gerechnet. Im Jahr 2018 wurde erstmals die Grenze von vier Millionen registrierten Vorsorgeverfügungen überschritten. In dem Register werden Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert. Die Betreuungsgerichte informieren sich aus dem Register, um so unnötige Betreuungsverfahren zu vermeiden. Das Register ist also eine Informationsquelle, die Urkunden selbst werden dort nicht hinterlegt. Eine staatliche Betreuung kann im Ernstfall, wenn zum Beispiel jemand seine Angelegenheiten alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen kann, nämlich nur dann vermieden werden, wenn ein (Vorsorge-)Bevollmächtigter existiert. Von einer solchen Vollmacht muss das Gericht jedoch erst einmal Kenntnis erlangen. Hier hilft das Vorsorgeregister zuverlässig und sicher.
Zentrales Testamentsregister mit fast 17 Millionen Testamenten und Erbverträgen
Was nützt das beste Testament, wenn es nach dem Tode nicht - oder vom Falschen - gefunden wird? Um sicherzustellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod beachtet wird, ist eine amtliche Verwahrung dringend zu empfehlen. Wird das Testament notariell beurkundet, kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar bereits darum. Der Notar nimmt dann auch die Registrierung im Testamentsregister vor. Das Testamentsregister wird in jedem Sterbefall auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Anschließend wird das zuständige Nachlassgericht informiert. Auf diese Weise sichert das Zentrale Testamentsregister die Durchsetzung Ihres letzten Willens. Nachlassverfahren können dadurch schnell und effizient abgewickelt werden.