Herzlich Willkommen
Dr. Sven Schindler, M. Sc.
Notar in Dresden
Der sächsische Justizminister hat mich zum 1. August 2018 zum Notar in Dresden ernannt. Ich bin Nachfolger des ehemaligen Notars Falk Bäume und verwahre seine Akten und Bücher. Seit 1990 leitete er das Notariat mit großer Wertschätzung seiner Mandantinnen und Mandanten.
Verwahrer der Akten und Bücher des Notars Wolfgang Wünsche, des Notars Falk Bäume und der Notariatsverwalterin Sofie Kernchen
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Gemeinsam mit meinem Team von erfahrenen und engagierten Mitarbeitern unterstützen und beraten wir Sie in allen notariellen Fachgebieten, vor allem im Immobilien- und Bauträgerrecht, im Gesellschafts- und Unternehmensrecht, im Registerrecht sowie im Erb- und Familienrecht, insbesondere der rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge sowie der Notfallvorsorge. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.
Unsere Leistungen
Aktuelles
Die Zehn-Jahres-Frist bei der Immobilienschenkung
2019-02-28
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Grundstücke durch Schenkungen übertragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann die Übertragung die Basis für den Hausbau der Kinder sein. Mancher will sich aber auch von der Last der Bewirtschaftung befreien. In anderen Fällen wiederum sollen der künftige Nachlass möglichst gering gehalten oder steuerliche Freibeträge umfassend ausgenutzt werden. Stets kommt man im notariellen Vorgespräch auf die berühmten "zehn Jahre" zu sprechen, denn diese Frist spielt bei der Schenkung von Immobilien an vielen Stellen eine wichtige Rolle. Aber Achtung: Ob und wann die Frist beginnt, kann von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterschiedlich sein.
Die Zehn-Jahres-Frist ist auch für das Steuerrecht von Bedeutung. Liegen zwischen der Übertragung der Immobilie und einer weiteren Schenkung oder Erbschaft mehr als zehn Jahre, so können persönliche Steuerfreibeträge mehrfach ausgenutzt werden. Für den Beginn des Fristlaufs kommt es nicht auf die Eigentumsumschreibung an, auch der Antrag muss noch nicht gestellt sein. Vielmehr genügt es, wenn sich die Parteien über den Eigentumswechsel geeinigt und die formalen Bewilligungen erklärt haben.
Bei Hochzeitstermin ab dem 29.01.2019: Jetzt gelten die EU-Güterrechtsverordnungen
2019-01-21
Ab dem 29.01.2019 gelten für neu geschlossene Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit internationalem Bezug die sog. EU-Güterrechtsverordnungen. Diese Verordnungen regeln, welche Rechtsordnung für das eheliche Güterrecht gilt.
Bei Ehen mit Auslandsbezug stellt sich stets die Frage, welchem Recht die Ehe unterliegt. Ein Auslandsbezug liegt vor, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, ihr Wohnsitz in verschiedenen Staaten liegt und/oder sie Vermögen im Ausland besitzen. Die Verordnungen (EU) 2016/1103 und 2016/1104 regeln nun in 18 EU-Staaten einheitlich, wie sich in diesen Fällen bestimmt, welches Recht auf die ehelichen Güterverhältnisse anwendbar ist. Die Bestimmung des anwendbaren Rechts in anderen ehebezogenen Fragen, z.B. des Unterhalts oder des Versorgungsausgleichs, ist von den Verordnungen nicht betroffen.
Änderung der Bestimmung des anwendbaren Rechts, nicht des Güterrechts als solchem
Das nationale Güterrecht, also in Deutschland z.B. der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ändert sich durch die Güterrechtsverordnungen nicht. Geregelt wird jedoch die Vorfrage, ob überhaupt deutsches oder ein anderes nationales Recht auf das Güterrecht zur Anwendung kommt. Der gemeinsame Güterstand unterliegt bei ab dem 29.01.2019 geschlossenen Ehen nun primär dem Recht des Staates, in dem die Ehepartner nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. In Fällen mit Auslandsbezug sollten sich die Ehepartner daher informieren, ob das anwendbare Recht ihren Interessen entspricht. Falls nicht, können Sie durch eine Rechtswahl in einem Ehevertrag individuell vorsorgen. Auch bereits heute verheiratete Eheleute können sich durch eine Rechtswahl die Regelungen der Verordnungen zunutze machen.
Vereinfachung von gerichtlichen Verfahren
Die Verordnungen regeln auch, welches Gericht im Zusammenhang mit dem Güterrecht zuständig ist, um gleichzeitige Verfahren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden. Zudem soll die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen erleichtert werden.
Wichtige Erstinformationen über das Eherecht in der EU sind unter http://www.coupleseurope.eu abrufbar. Wenn Sie Fragen rund um die Themen Ehevertrag und Rechtswahlmöglichkeiten haben, steht Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Kostenfallen beim Kauf einer Eigentumswohnung
2018-12-27
Die Wohnung gefällt - Lage, Schnitt und Kaufpreis überzeugen. Jetzt schnell kaufen? Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur das alleinige Eigentum an einer Wohnung. Er wird Teil einer Gemeinschaft und erwirbt zugleich anteilig Eigentum am Gemeinschaftseigentum. Hier lauern Kostenfallen, die oft übersehen werden.